Meine AGB's

 

1.     Ärztliche Verordnung

 

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

•   eine medizinische Diagnose

•   die Anzahl der Behandlungseinheiten und

•   die verordnete Behandlung

beinhalten.

Prävention: kann ohne eine ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden und sind zur Gänze Privatleistungen. Behandlungen wie Osteopathie oder Massagen/Lymphdrainagen ohne chefärztliche Bewilligung sind reine Privatleistungen.

Der Behandlungsbeginn hat innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungs- bzw. Chefarztdatum zu erfolgen und muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

 

2.     Verrechnung/Behandlungskosten

 

Die Kosten der Behandlung ergeben sich aus einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden bei Ihrem Behandlungstermin bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass ich keinen Kassenvertrag mit Ihrem Versicherungsträger habe! Sie begleichen die entstehenden Kosten mit mir als Wahltherapeut und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß Kassentarif an.

 

Um die anteilsmäßige Kostenrückerstattung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Bewilligung der Therapieverordnung durch die Krankenversicherung. Die Bewilligung der Physiotherapieverordnung durch die Krankenkasse muss bei Behandlungsbeginn vorliegen. Sollte die Bewilligung erst nachträglich eingeholt werden, kann es vorkommen, dass die zuständige Krankenkasse die Kostenrückerstattung teilweise oder zur Gänze ablehnt.

Bitte reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung die Originalrechnung, den Originalverordnungsschein, die originale Zahlungsbestätigung und die Bestätigung der Bewilligung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.

 

Ich weise darauf hin, dass ich keinen Einfluss bzw. keine Garantie über die Höhe der Rückerstattung beim jeweiligen Versicherungsträger geben kann und auch keine Verantwortung über evtl. entstandene Mehrkosten übernehme, falls die chefärztliche Bewilligung nicht eingeholt wurde.

Haben Sie eine private Zusatzversicherung obliegt es Ihnen, die Möglichkeit einer weiteren Kostendeckung zu prüfen.

 

3.     Zahlungsmodus/Mahnwesen

 

Sie erhalten am Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten. Folgende Zahlungsarten können vereinbart werden:

•   Barzahlung

•   Zahlung mit Erlagschein / Banküberweisung

 

Der in Rechnung gestellte Betrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge via Banküberweisung zu begleichen. Im Falle einer längeren Therapieperiode wird eine Zwischenrechnung gestellt. Termine, die einen längeren Behandlungsabstand als 4 Wochen haben, sind sofort zu begleichen.

 

Falls der Zahlungsaufforderung nach 10 Tagen nicht nachgekommen wird, kommt es zu einer Zahlungserinnerung zuzüglich Mahnspesen, die innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist. Danach wird ein Inkassobüro beauftragt. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Patienten.

 

4.     Befunde/Behandlung

 

Zu Beginn der Behandlung wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Mit mir, als Ihre Therapeutin, besprechen Sie alle therapierelevanten Punkte - Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang und Kosten der Behandlung. Ich bin dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen – bitte bringen Sie zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit.

 

In der für Sie vorgesehenen Behandlungszeit ist  das Erstgespräch bzw. Verlaufsgespräch, Untersuchung, Behandlungsplanung, Behandlung, Befund Besprechung, Beratungsdienste und die Dokumentation enthalten.

Die Häufigkeit der Behandlungen ist variabel und wird mit dem Patient besprochen. Die Abstände zwischen den Behandlungen sind immer individuell auf die Erfordernisse des aktuellen Problems des Patienten abgestimmt.

 

Der Patient wird über das Befundungsergebnis, die Art der Behandlung sowie über Risiken und mögliche Reaktionen der Therapie aufgeklärt. Es ist jederzeit möglich, die Behandlungstechnik auf Ihr Ersuchen hin zu beenden.

 

Im Fall eines unzureichenden Fortschrittes wird mit dem zuständigen Arzt Kontakt aufgenommen, um das weitere Procedere zu besprechen und evtl. weitere Untersuchungen zu beantragen.

 

5.     Grundsätze der Behandlung

 

Gesetz:  Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

 

Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen. Die Behandlung kann bei frühzeitigem Behandlungserfolg, bei ausbleibendem Behandlungserfolg oder auch auf Wunsch des Patienten jederzeit abgebrochen werden.

 

Verschwiegenheit: Alle Informationen die Sie mir anvertrauen, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

 

6.     Nebenwirkungen/Komplikationen

 

Physikalische Therapieformen sind bei Beachtung der Kontraindikationen nebenwirkungsarm. Es kann aber vorkommen, dass trotz gewissenhafter und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechender Durchführung der Therapie verschiedene Behandlungen nicht vertragen werden, oder Komplikationen auftreten. Zum Beispiel: Erstverschlechterung der Symptome, Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerz, Schlafstörungen, Hämatome etc. Sollten sich im Verlauf der Therapieserie Probleme oder weitere Fragen ergeben, informieren Sie mich bitte umgehend.

 

7.     Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

 

Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir wahrheitsgetreue Auskunft über Ihre bisherige Krankengeschichte und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden, sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen geben. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

 

8.     Terminabsage/Terminänderung

 

Erscheinen Sie bitte rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen.

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich - spätestens aber werktags 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin – zu melden. Somit wird die Therapie nicht verrechnet.

 

Ansonsten wird der nicht wahrgenommene Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

 

9.     Krankheit der Therapeutin

 

Ich behalte mir vor, im Ausnahmezustand (z.B.: Krankheit, Trauerfall, … ) die Termine kurzfristig nach telefonischer Benachrichtigung umzulegen. Etwaige entfallene Termine, z.B. wegen Krankheit, werden schnellstmöglich nachgeholt.

 

10.  Daten

 

Ihre persönlichen Daten werden digital gespeichert und dienen ausschließlich internen Zwecken der Organisation. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Datenschutz ist in vollem Umfang gewährleistet.

 

11.  Wertgegenstände

 

Die Praxis bzw. ich haften nicht für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen! Sie haften für vorsätzliche und/oder grob fahrlässige Beschädigung der Praxiseinrichtung.

 

12.  Preise:

 

Physiotherapie: 50min - €75; Osteopathie: 50min - €80

 

13.  Gerichtsvereinbarung

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Berufssitz in Salzburg. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

 

Durch Ihre Unterschrift auf dem bei mir verbleibenden Patientendatenblatt werden die oben angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich ohne Ausschluss anerkannt.

 

PT Katrin Gugganig

Februar 2016