Der Weg zur Behandlung...

Ich bin eine Wahltherapeutin und habe keinen Kassenvertrag!!!

 

                                Termine nach Vereinbarung - unter Tel.: +43 (0)664 65 75 983 

 

Für Physiotherapie ist eine Verordnung von Ihrem Arzt erforderlich!!

  1. Die Zuweisung zur Therapie erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt mittels Verordnung. Eine teilweise Kostenrückerstattung von der jeweiligen Krankenversicherung ist möglich.
  2. Dazu ist es notwendig die Verordnung chefärztlich vor Therapiebeginn bewilligen zu lassen!
  3. Für die Rückerstattung die Verordnung, die Bewilligung und meine Rechnung mit Beleg bei der Krankenkasse einreichen. Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie die Differenz dort einreichen.

 

Osteopathie ist eine Privatleistung bzw. beteiligen sich manche privaten Zusatzversicherungen an den Kosten. 

     Dennoch ist aus rechtlichen Gründen eine Verordnung von Ihrem Arzt erforderlich. .

 

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert, wenn die Therapie nicht innerhalb 3 Monaten ab Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen wird.

 

Organisatorisches:

    Zur Behandlung bringen Sie bitte ein Leintuch oder ein großes Badetuch mit! DANKESCHÖN!

    Bitte bringen Sie vorhandene, die Therapie betreffende, Röntgenbilder, CT oder MR Bilder sowie aktuelle Befunde für die Therapie mit!

  

Präventive Therapie/Vorsorge:

    Um Beschwerden vorzubeugen oder um sich einfach etwas Gutes zu tun, besteht die Möglichkeit auch ohne Verordnung zu mir zu         kommen. In diesem Fall sind die Kosten allerdings zur Gänze selbst zu tragen!

  

Termin absagen:

    Sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht einhalten können, 48 Stunden vorher ab (Telefon - Mailbox, e-mail, ...).

    Ansonsten wird der Termin verrechnet!